Was sieht mein Schüler und was nicht? Sind Anpassungen im Unterricht erforderlich? Finden meine Klassenkameraden meine Hilfsmittel nicht komisch? Wird mein Sohn nicht schneller geärgert, weil er sehbehindert ist? Darf meine Tochter am Turnen teilnehmen?
Das sind Fragen, die mir regelmäßig in meiner täglichen Arbeit gestellt werden. Mein Name ist Henk Benjamins, ambulanter Bildungsberater bei Visio Education in Haren.
Visio Education ist Teil von Koninklijke Visio, einer nationalen Einrichtung, die sich auf Forschung, Rehabilitation, Bildung und Wohnen für Menschen – jung und alt – mit einer Sehbehinderung konzentriert. Wenn ein Kind mit Sehbehinderung eine reguläre Schule besucht, laufen viele Schulangelegenheiten wie gewohnt. Manches ist dagegen anders. Dies kann Fragen beim Lehrer, bei den Eltern, aber auch beim Kind oder Jugendlichen selbst oder bei Mitschülern aufwerfen. Bei Visio haben wir spezialisierte Lehrkräfte – Ambulant Education Counselors genannt – von denen ich einer bin, die diese Fragen beantworten können und die einen Schüler mit einer Sehbehinderung in allen etwas anderen Schulangelegenheiten begleiten. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen unterstütze ich nicht nur den Schüler, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer an der Schule. Wir tun dies in allen Formen der Bildung und von der Vorschule bis zum Student. Auch für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung ist es schön, in ihrer eigenen Umgebung zur Schule zu gehen oder einen Kurs zu besuchen. Durch die ambulante Bildungsbegleitung ist dies seit vielen Jahren und mit Erfolg möglich!
Ziel der ambulanten Bildungsberatung ist es, dass ein Kind oder Jugendlicher mit einer Sehbehinderung möglichst gut am regulären (oder sonderpädagogischen) Unterricht teilnehmen kann. Gemeinsam mit dem Schüler, den Lehrern und oft auch in Absprache mit den Eltern prüft die Volksanwaltschaft, was dazu nötig ist. Das können besondere Hilfsmittel wie ein Laptop mit Erweiterungssoftware oder angepasstes Unterrichtsmaterial auf A3, digital oder in Blindenschrift sein, aber auch beispielsweise eine bessere Beleuchtung für Schularbeiten oder Zeitverlängerungen bei einer Prüfung. Beratung und Vermittlung von Fähigkeiten sind maßgeschneidert und zielen auf die spezifische Situation und die Bedürfnisse des Schülers oder Studenten hin. Beispielsweise benötigt ein sehbehindertes Kind oder Jugendlicher, infolge einer autosomal-dominanten Optikusatrophie (ADOA), andere Anpassungen als ein Kind mit einer anderen Sehstörung. Zudem ist jedes Kind einzigartig mit seinen ganz persönlichen Eigenschaften und Möglichkeiten.
“Ich unterhalte mich gerne mit meinem Assistenten über die Schule und wie ich etwas am besten angehen kann. Zum Beispiel ist das Zeichnen mit einem dicken Stift bequemer als mit einem Bleistift. Und ich habe jetzt meine Schulbücher gegen digitale Bücher auf einem Laptop getauscht. Ich mag auch, dass er den Lehrern erklärt, was ich habe und wie sie am besten damit umgehen können. Einfache Tipps wie größer auf die Tafel zu schreiben oder das Bild des IWB mit mir zu teilen und zusätzliche Zeit während eines Tests machen den Unterricht für mich viel weniger ermüdend.“
Ziel der ambulanten Erziehungsberatung ist ausser der Bildung gut folgen zu können auch die Herausbildung des Kindes oder Jugendlichen zu einem Menschen, der später trotz seiner Funktionseinschränkung voll an unserer Gesellschaft teilhaben kann. Ein wichtiger Aspekt in diesem Prozess ist die Anregung der Eigenständigkeit des Kindes oder Jugendlichen.
Außerdem denkt der ambulante Erziehungsberater über die Zukunftsmöglichkeiten des Schülers mit und informiert die Schule und die Eltern über die gesetzlichen und finanziellen Regelungen.
In der Sekundarstufe erhält die Beratung wiederum eine andere Form als in der Primarstufe, ebenso wie in MBO und Hochschulbildung. Die Beratung orientiert sich am Bedarf der
Bildungssituation, wobei sich der Jugendliche mit den richtigen Fähigkeiten und möglichen Hilfsmitteln letztlich selbstständig zurechtfindet. Der AOB’er übernimmt nach und nach eine Trainerrolle. Die Verantwortung für die Ausbildung des Schülers oder Studenten verbleibt natürlich bei der betreffenden Schule.
Bei Fragen, die außerhalb des Kompetenzbereichs der Volksanwaltschaft liegen, wird er die Lehrer und Eltern an andere Unterstützungsdienste innerhalb von Visio verweisen. Denken Sie zum Beispiel an relevante Aktivitäten und Schulungen (Augenärztliche Untersuchung, ICT-Training, (Auto-)Mobilität) von Visio Rehabilitation & Advies. Kurz gesagt, die Volksanwaltschaft ist Ansprechpartner für alles, was mit der Sehbehinderung des Schülers oder Schülers in der Schule zu tun hat.
Allgemeine Informationen zu Visio finden Sie auf unserer Website: www.visio.org